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   OVG Hamburg, 17.09.2001 - 1 Bf 469/98   

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https://dejure.org/2001,53401
OVG Hamburg, 17.09.2001 - 1 Bf 469/98 (https://dejure.org/2001,53401)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.2001 - 1 Bf 469/98 (https://dejure.org/2001,53401)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 2001 - 1 Bf 469/98 (https://dejure.org/2001,53401)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Wiesbaden, 30.10.2007 - 4 E 890/06

    Dienstaufsichtsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen unmittelbarer Kontaktaufnahme

    Insbesondere steht einem Beschwerdeführer kein Anspruch auf eine Bescheidung bzw. Erledigung seiner Dienstaufsichtsbeschwerde in seinem Sinne zu (vgl. hierzu etwa Hamburgisches OVG, Beschluss vom 17.09.2001, Az.: 1 Bf 469/98 m.w.N.).

    Der Kläger kann nämlich in Anbetracht des mit der Klagerücknahme seines Mandanten erfolgten Abschlusses des zugrunde liegenden finanzgerichtlichen Verfahrens für das von ihm gerügte Verhalten keine gerichtliche Überprüfung auch inhaltlicher Art erlangen, da die herrschende Meinung eine über die Kenntnisnahme und anschließende Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde hinausgehenden Anspruch verneint (vgl. etwa Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.09.2001, Az.: 1 Bf 469/98, oder Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.01.2003, Az.: 11 LA 394/02).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 12 M 21.10

    Prozesskostenhilfe; Dienstaufsichtsbeschwerde; Verhalten eines Beamten;

    Die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde stellt keinen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG dar (OVG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2001 - 1 Bf 469/98 -, juris; VGH München, Beschluss vom 11. September 2000 - 12 ZC 00.2290 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2024 - 2 O 1/23

    Anspruch auf Erledigung im Sinne des Petenten bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde

    Ein Anspruch auf Erledigung im Sinne des Petenten - wie hier mit der beabsichtigten Klage begehrt - besteht hingegen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris Rn. 16 und vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 2354/05 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 16.16 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. September 1976 - VII B 101.75 -, juris Rn. 12; OVG Münster, Urteil vom 23. Februar 1993 - 15 A 2273/92 -, juris Rn. 39 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 20. November 1996 - 7 E 13031/96 -, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2001 - 1 Bf 469/98 -, juris Rn. 3).
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